Kerwe - MGV Harmonie 1861

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Kerwe




                                           
!!! Merkblatt Kerweumzug  !!!

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
hier: Teilnahme am Kerweumzug in Maxdorf

1.Grundsätzliches
- § 22 StVO: Es ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe 4,00 m und die Gesamtbreite von 2,55 m nicht überschritten wird.
- Nach § 32 Absatz 4 StVZO darf die Länge 15,50 m bzw. Sattelkraftfahrzeug 16,50 m betragen.
Abweichend von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen dürfen bei Brauchtumsveranstaltungen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen auch dann betrieben werden, wenn die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden. Dies setzt aber voraus, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durch ein Gutachten bescheinigt, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs auf solchen Veranstaltungen besteht. Liegt ein solches Gutachten nicht vor, darf ein Fahrzeug mit abweichenden Maßen nicht am Umzug teilnehmen.
Die teilnehmenden Vereine müssen ausreichend eigene Ordner zur Verfügung stellen, die beidseitig neben den Fahrzeugen hergehen, um eine Absicherung zu gewährleisten. Diese sollten optisch durch Warnwesten erkennbar sein. Jede in sich geschlossene Gruppe ist für die Sicherheit und Ordnung innerhalb selbst verantwortlich. Von jeder Gruppe ist eine hierfür zuständige Person und abhängig von der Größe der Gruppe, Ordner in ausreichender Zahl einzusetzen. Bei Traktoren mit Anhängern und LKW ist mindestens ein Ordner auf jeder Seite erforderlich, diese haben darauf zu Achten, dass sich, auch im Stand, zwischen Zugfahrzeug und Anhänger keine Personen befinden. Die Ordner sind kenntlich zu machen.
2.Sicherheitsbestimmungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
- Für die äußere Sicherheit der Fahrzeuge (LKW, Zugmaschinen, Anhänger) muss eine Seitenverkleidung/Unterfahrschutz (bis 30 cm über dem Boden) vorhanden sein. Zwischen Zugmaschine
 und Anhänger ist ebenfalls eine Verkleidung erforderlich, damit sich niemand dazwischen aufhalten kann. Die Aufbauten der Wagen und die Brüstungen müssen so stabil und sicher sein, dass sie
 dem zu erwartenden Belastungen standhalten.
- Während des Umzuges darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Die Verkleidung von Kraftfahrzeugen muss für den Fahrzeugführer vorn ein ausreichendes Sichtfeld gewährleisten, so dass er auch dicht vor dem Fahrzeug befindliche Personen erkennen kann.
- Die Betriebs-, Feststell- und Abreißbremsanlagen der Fahrzeuge sind zu überprüfen. Sie müssen sicher zu bedienen sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Verzögerungen (§ 41 STVZO) erreichen.
- An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine spitzen, scharfen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt, zum Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen,
 auf der Innenseite.
- § 5 StVZO: Die Kraftfahrzeugführer müssen die erforderlichen Fahrerlaubnis besitzen. Der Führerschein ist mitzuführen
 Die Fahrzeugführer müssen körperlich und geistig geeignet sein. Alkoholkonsum kann zu Eignungsmängeln und u.U. zur Strafbarkeit, zu Zugausschluss oder zu einer Ordnungswidrigkeit führen.
3. Insbesondere ist zu beachten:
Die Beförderung von Personen auf Hängern ist nur zulässig
·        während des Festumzugs (jedoch nicht auf den An – und Abfahrten)
·        wenn die Ladefläche eben-, tritt- und rutschfest ist,
·        wenn für Sitz- und Stehplätze jeweils eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers vorhanden ist,
·        wenn Aufbauten sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sind
·        Überprüfen Sie rechtzeitig das TÜV-Gutachten auf die Gültigkeit
·        Weiter sind an der Einfahrt die TÜV-Gutachten bzw. Zulassungen der Fahrzeuge bereit zu halten. Ohne diese kann keine Zufahrt erfolgen.
Grundsatz: Vor Antritt der Fahrt die Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen!!!
Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung von der Haftung ausgeschlossen.
 
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